gesetzliche Gewährleistung

Es gilt die gesetzliche Gewährleistung (24 Monate)
Die Frist beginnt für die Garantie mit dem Rechnungsdatum.

Garantieausschluss:
Schäden infolge gewöhnlicher Abnutzung,
unsachgemäße und missbräuchliche Behandlung,
Verschleiß oder Abnutzung durch überbeanspruchung (z.B. gewerblicher Dauerbetrieb),
durch Nichtbeachtung der Betriebsanweisungen,
durch mangelnde Pflege und Wartung,


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